Koalitionsvertrag

Ein Koalitionsvertrag (auch Koalitionsvereinbarung) wird zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen, um die mittel- bis langfristige Zusammenarbeit einer gemeinsamen Koalitionsregierung während der anstehenden Legislaturperiode zu regeln.

Er gibt gewöhnlich einen Überblick über das Regierungsprogramm und die wichtigsten Vorhaben der aus der Koalition hervorgehenden künftigen Regierung. Von den beteiligten Parteien werden darin personelle und sachliche Bedingungen vertraglich vereinbart, unter denen sie bereit sind, gemeinsam eine Koalition zu formen.

Koalitionsverträge sind jedoch keine rechtsverbindlichen Verträge im engeren Sinne, sondern letztlich lediglich politische Absichtserklärungen bzw. ein Memorandum of Understanding. Insofern sind sie auch nicht gerichtlich einklagbar, sondern im Gegenteil sogar demokratietheoretisch und verfassungsrechtlich umstritten.


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